Abschlüsse

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Ober- und Abendoberschulen im Freistaat Sachsen in der Fassung ab 01.08.2018
(Schulordnung Ober- und Abendoberschulen – SOOSA)

Abschlüsse Für Schüler der Klasse 9 im Hauptschulbildungsgang
Alle Schüler im Hauptschulbildungsgang nehmen an den Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses teil.

Nach § 51 SOOSA ist festgelegt:
Den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwirbt der Schüler, wenn er das Ziel der Klassenstufe 9 erreicht und an der besonderen Leistungsfeststellung erfolgreich teilgenommen hat.
Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn:

  • der Durchschnitt aller Endnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0 ist und in keinem Fach eine schlechtere Jahresnote als „ausreichend“ und
  • in allen Prüfungen mindestens die Prüfungsnote „ausreichend“ erreicht wurde.

Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn in einem Prüfungsfach eine zusätzliche mündliche Prüfung abgelegt wird und die Durchschnittsnote aus der schriftlichen und der zusätzlichen mündlichen Prüfung mindestens „ausreichend“ ist.

Für Schüler der Klasse 10 im Realschulbildungsgang

Für das Bestehen des Realschulabschlusses gilt nach § 40 der SOOSA folgendes, der Prüfungsteilnehmer hat die Abschlussprüfung bestanden, wenn:

  • alle Endnoten mindestens „ausreichend“ sind,
  • die Endnote „mangelhaft“ in einem Fach durch die Endnote „befriedigend“ oder besser in einem anderen Fach ausgeglichen wird oder
  • die Endnote „mangelhaft“ in zwei Fächern, zu denen nicht die Fächer Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und ein nach § 36 Abs. 1 (Schriftliche Prüfung – … nach Wahl des Prüfungsteilnehmers eines der Fächer Physik, Chemie oder Biologie) gewähltes naturwissenschaftliches Fach gehört, durch die Endnote „gut“ und „befriedigend“ oder besser in zwei anderen Fächern ausgeglichen wird.

Die Schüler und Eltern der Abschlussklassen unserer Schule werden rechtzeitig vor Beginn der Abschlussprüfungen über den Verlauf informiert. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, können nach vorheriger Terminabsprache beim Klassenleiter oder Schulleiter gestellt werden.

Abchlüsse